Punktebewertung von Fortbildung von BZÄK und DGZMK
gültig ab 01.01.2006 (in der aktualisierten Fassung verabschiedet am 15.05.2013 bzw. 15.06.2013)
Punktebewertungssystem (.pdf)
A. Vortrag und Diskussion: Symposien, Tagungen, Workshops, Seminare, Kongresse o. ä. (In- und Ausland)
1 Punkt pro Fortbildungsstunde (entspricht 45 Minuten) max. 8 Punkte pro Tag
1 Zusatzpunkt für schriftliche Lernerfolgskontrolle pro Veranstaltung
B. Fortbildung mit aktiver Beteiligung jedes Teilnehmers: Praktische Kurse, Praktische Übungen, Studiengruppen, Qualitätszirkel, aktive Falldemonstrationen, Visiten, Hospitationen (In- und Ausland)
1 Punkt pro Fortbildungsstunde max. 8 Punkte pro Tag
1 Zusatzpunkt pro Halbtag für Arbeit am Patienten, Phantom, Hands-on als wesentlicher Kursinhalt mit praktischer Lernkontrolle
1 Zusatzpunkt für schriftliche Lernerfolgskontrolle pro Veranstaltung
C. Interaktive Fortbildung und digitale Medien: elektronische, internetbasierte, digitale Medien o. ä. mit Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform oder elektronisch (s. hierzu auch LEITSÄTZE zur FORTBILDUNG, Punkt 4.5 Anerkennung für ein Fortbildungszertifikat)
1 Punkt pro Übungseinheit (entspricht 45 Minuten)
2 Punkte pro Übungseinheit mit erfolgreicher Beantwortung der CME-Fragen (aufwändige CME Beiträge, d. h. von zahnärztlichen Experten begutachtet; s. hierzu auch die ERLÄUTERUNGEN zur INTERAKTIVEN FORTBILDUNG)
analog der Präsenzveranstaltung max. 8 Punkte pro Tag
D. Referententätigkeit (auch Qualitätszirkel-Moderatoren),
gemäß den Leitsätzen der DGZMK/BZÄK (gilt nur für Vorträge für Mediziner und medizinisches Assistenzpersonal)
2 Punkte pro Veranstaltung (zusätzlich zu den Punkten der Teilnehmer)
E. Erfolgreich absolviertes Abschlussgespräch/ Falldarstellung nach einem Curriculum
15 Punkte zusätzlich einmalig pro Curriculum
F. Anerkennung von ärztlichen Fortbildungsangeboten,
die eine offizielle Punktezuteilung erhalten haben
G. Selbststudium durch Fachliteratur
10 Punkte pro Jahr
Auch im Ausland absolvierte Fortbildungsveranstaltungen werden, wenn sie den Leitsätzen der BZÄK/ DGZMK/ KZBV zur zahnärztlichen Fortbildung entsprechen, gemäß dieser Punktebewertung bewertet. Der Zahnarzt/ die Zahnärztin müssen selbst einen Nachweis über die Art der Fortbildung führen, der dies plausibel darlegt.