Aufrechterhaltung Ihrer APW-Mitgliedschaft
Zur Aufrechterhaltung Ihrer APW-Mitgliedschaft bedarf es des Nachweises von 250 Fortbildungspunkten. Diese sind innerhalb von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt APW-Ernennung zu erzielen.
Sie können Ihre Fortbildungspunkte mit nachfolgendem Schlüssel zusammentragen:
• 60% (150 Punkte) bei der APW, DGZMK und ihren Kooperationspartnern
• 40 % (100 Punkte) bei allen Veranstaltern, die die Leitsätze der BZÄK/DGZMK anerkennen
Rechenbeispiel Fortbildungsjahre
Antragsformular für APW-Anschlusszertifikat
Re-Zertifizierung Ihrer Qualifikation
Die Aufrechterhaltung Ihrer erworbenen Zertifizierung (Re-Zertifizierung) bedarf es auch des Nachweises von 250 Fortbildungspunkten. Diese sind innerhalb von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt Ihrer Zertifizierung zu erzielen und bei der Fachgesellschaft einzureichen.
Grundsätzlich werden zur Re-Zertifizierung auch Fortbildungen in fachfremden Gebieten anerkannt, dies allerdings nur bis max. 40% der Gesamtpunktzahl. 60% der benötigten Punktzahl sollten im zertifizierten Fachgebiet nachgewiesen werden.
Sie können Ihre Fortbildungspunkte mit nachfolgendem Schlüssel zusammentragen:
- 60% (150 Punkte) bei der APW, DGZMK und ihren Kooperationspartnern
- 40 % (100 Punkte) bei allen Veranstaltern, die die Leitsätze der BZÄK/DGZMK anerkennen
- 60% der gesamten Fortbildungen müssen im zertifizierten Fachgebiet erfolgen